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   BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 572/84   

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BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 572/84 (https://dejure.org/1986,10906)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1986 - 8 AZR 572/84 (https://dejure.org/1986,10906)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1986 - 8 AZR 572/84 (https://dejure.org/1986,10906)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.04.1986 - 8 AZR 326/82

    Auslegung tarifvertraglicher Urlaubsbestimmungen - Anspruch auf Gewährung von

    Auszug aus BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 572/84
    Diese Kürzungsbefugnis bezieht sich nicht nur auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz, sondern auch auf den einzelvertraglich vereinbarten und den durch Tarifvertrag geregelten Urlaubsanspruch (vgl. BAG 45, 155 = AP Nr. 1 zu § 8 d MuSchG 1968 und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. April 1986 - 8 AZR 326/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ebenso die einhellige Meinung im Schrifttum, vgl. z. B. Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., § 8 d Rz 7; Gröninger/Thomas, MuSchG, 1985, § 8 d Anm. 2 b; Meisel, Mutterschaftsurlaub (zugleich Nachtrag zu Meisel/Hiersemann, Mutterschutz und Mutterschaftshilfe, 2. Aufl.), § 8 d MuSchG Rz 5; Zmarzlik/Zipperer, MuSchG, 4. Aufl., § 8 d Rz 2).

    Dies hat der erkennende Senat für eine mit § 2 C Nr. 11 UTV vergleichbare Regelung bereits mit seiner Entscheidung vom 24. April 1986, aaO, dargelegt.

  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 192/82

    Mutterschutz - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 572/84
    Diese Kürzungsbefugnis bezieht sich nicht nur auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz, sondern auch auf den einzelvertraglich vereinbarten und den durch Tarifvertrag geregelten Urlaubsanspruch (vgl. BAG 45, 155 = AP Nr. 1 zu § 8 d MuSchG 1968 und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. April 1986 - 8 AZR 326/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ebenso die einhellige Meinung im Schrifttum, vgl. z. B. Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., § 8 d Rz 7; Gröninger/Thomas, MuSchG, 1985, § 8 d Anm. 2 b; Meisel, Mutterschaftsurlaub (zugleich Nachtrag zu Meisel/Hiersemann, Mutterschutz und Mutterschaftshilfe, 2. Aufl.), § 8 d MuSchG Rz 5; Zmarzlik/Zipperer, MuSchG, 4. Aufl., § 8 d Rz 2).

    Dazu hätte es jedenfalls einer weiteren Regelung bedurft, die für die Kürzungsbefugnis bei Mutterschaftsurlaub ausspricht, daß sie eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sei (vgl. insoweit im Ergebnis ebenso BAG Urteil vom 14. November 1963, aaO, und BAG 45, 155 ff.).

  • BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 498/62

    Ermächtigung des Arbeitgebers - Erholungsurlaub - Grundwehrdienst -

    Auszug aus BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 572/84
    Dabei kann dahinstehen, ob die Befugnis nach § 8 d MuSchG tarifvertraglich einschränkbar ist (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlSchG), weil § 2 C Nr. 11 UTV eine Regelung zum Mutterschaftsurlaub nicht enthält.

    Dazu hätte es jedenfalls einer weiteren Regelung bedurft, die für die Kürzungsbefugnis bei Mutterschaftsurlaub ausspricht, daß sie eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sei (vgl. insoweit im Ergebnis ebenso BAG Urteil vom 14. November 1963, aaO, und BAG 45, 155 ff.).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 572/84
    Die Bestimmung ist jedenfalls insoweit unbedenklich, als der gesetzliche Mindesturlaub davon nicht beeinträchtigt wird (vgl. dazu BAG 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
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